Harte Strafen für Raubkopierer
Wie hier schon am Rande erwähnt, gib es seit kurzem in Frankreich harte Strafen für illegales Downloaden. Wird man auf frischer Tat ertappt, folgen zwei Mahnstufen. Ignoriert man die von einer Behörde ausgestellten Abmahnungen und zieht weiter illegale Daten wie Musik oder Filme aus dem Internet, kann dies zu einer Gerichtsverhandlung führen. Dem Täter droht neben einer Geldstrafe von bis zu 300 000 Euro und einer zweijährigen Gefängnisstrafe auch ein Verbot des Internets. Die Internetsperre ist auf maximal ein Jahr begrenzt. Gebilligt wurde der konservative Gesetzesentwurf nun auch von der Nationalversammlung mit 258 gegen 131 Stimmen, nachdem dieser zuvor des Öfteren von den Sozialisten gekippt wurde. Diese wollen gegen das Vorhaben aber erneut vor den Verfassungsrat ziehen.
Kritik hagelt es von den oppositionellen Parteien. So kritisiert man, dass auch Anschlussinhaber verurteilt werden können, die gar nicht für Raubkopien verantwortlich sind. Auch befürchten sie eine „Schnelljustiz“, da die Entscheidung bei nur einem einzelnen Richter liegt.
Als Ausgleich versprach die Musik- und Filmindustrie ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen.
