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Mindeststandards bei Onlinespielen

Die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) untersucht zurzeit Computerspiele auf ihre Alterstauglichkeit, allerdings nur, wenn sie auf DVD oder einem „festen“ Trägermedium erworben werden. Onlinespiele werden nicht geprüft. Das soll sich nun laut der „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) ändern. Zuständig für den Jugendschutz bei Onlinespielen hat die Kommission bisher keine regelmäßigen Prüfungen oder Altersfreigaben bei Spielen durchgeführt. Nach Angaben ihres neuen Tätigkeitsbereiches sollen deshalb Änderungen vorgenommen werden und “auch über andere Formen von Aufsicht und Kontrolle, beispielsweise in Form von Mindestsicherheitsstandards” nachgedacht werden.

Ins Detail geht die Kommission hierbei nicht und meint damit vermutlich feste Kriterien in Hinsicht auf Gewaltdarstellungen, an die sich ein Hersteller von Browsergames halten muss. Weiterhin verlangt sie neue Gesetze über die Zuständigkeit bei Onlinespielen wie z.B. die Sperrung “bestimmter unzulässiger und jugendgefährdender Inhalte” von Internetprovidern.

Diese Überlegung ist vor allem plausibel, da Onlinespiele regelmäßig Thema bei Treffen von Politikern, Branchenvertretern und Jugendschützern war. Altersfreigaben seien demnach schön und gut, funktionieren aber nicht, sobald sich der Inhalt eines Spiels durch ein simples Update verändern lässt.

Fakt ist, dass das Prüfverfahren zwischen April 2007 und Februar 2009 im Onlinespiele Bereich zugenommen hat und auch in der Zukunft eine große Rolle spielen wird.

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